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18.08.2022 21:25:00

Stuten- und Fohlenbeurteilung 2022

Stuten- und Fohlenbeurteilung 2022 26 - 27 september 2022 - Das Program ist online Züchterinnen und Züchter! Melden Sie Ihre Fohlen für CHEVAL SUISSE an! Die Stuten- und Fohlenbeurteilungen 2022 finden am 26. und 27. September 2022 ...

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Hengstkörung 2014

Exterieurbeurteilung Samstag 11.01.2014 im NPZ, Bern

Cornet's Adel Cornet's Adel, geboren in 2006. Besitzer J.-M. Helbling Klassierung bis CSI 140 Definitiv gekört bei CHEVAL SUISSE in 2013

Die Anmeldefrist für die Exterieurbeurteilung der Hengste ist auf den Montag, dem 2. Dezember 2013 festgelegt (A-Post gemäss Poststempel). Sie finden das Anmeldeformular darunter.

(Der Hengstbesitzer soll bis spätestens zu der Anmeldefrist bei CHEVAL SUISSE Aktivmitglied werden).

 

Unter Körung verstehen wir die Auswahl von Hengsten, welche zur Zucht zugelassen werden. (CHEVAL SUISSE hat sein eigenes Körprogramm).

Diese Auswahl wird nicht wie üblich durch eine Körkommission getroffen. Bei Cheval Suisse müssen die Hengste drei Grundanforderungen in Bezug auf Leistung, Gesundheit und Exterieur erfüllen, damit sie die Zuchtberechtigung erhalten können. Sobald ein angemeldeter Hengst alle drei Kriterien erfüllt, ist er gekört und damit zuchtberechtigt im Hengstbuch. Die Anforderungen müssen also nicht gleichzeitig, auch nicht im gleichen Jahr erreicht werden. Der Vorstand überprüft die vorgelegten Unterlagen und teilt den positiven Körentscheid mit, sobald die reglementarischen Vorgaben erfüllt sind. Er hat aber keinen Einfluss auf Zulassung oder Abweisung eines Hengstes. Damit ist ein menschliches Ermessen ausgeschlossen.

 

Wie kann ein Hengst bei Cheval Suisse gekört werden?

Die Anmeldung erfolgt mit dem entsprechenden Formular.

Die Eigen- und Verwandtenleistungen, gemäss Reglement, müssen belegt werden. Sind die Leistungen noch nicht vollständig vorhanden, müssen sie nachgereicht werden.
Für die Gesundheitsüberprüfung muss das entsprechende Formular vollständig ausgefüllt und vom untersuchenden Tierarzt unterschrieben, eingereicht werden. Die Röntgenbilder sendet der Hengsthalter mit einem Begleitformular an die Vetsuisse Fakultät in Zürich zur Beurteilung. Sichtbare Veränderungen, die einen zuchtrelevanten Einfluss haben können, werden entsprechend publiziert. Hengste mit schwerwiegenden Veränderungen werden ausgeschlossen.
Die angemeldeten Hengste werden zur Exterieur-Beurteilung aufgeboten, auch wenn die ersten beiden Kriterien noch nicht vollständig erfüllt sind. Die Prüfung wird durch zwei unabhängige Fachleute vorgenommen, welch nur für die Exterieur-Beurteilung, nicht aber für den Körentscheid verantwortlich sind. Die Hengste werden bewertet mit sieben Noten für: Typ, Oberlinie, Vorhand, Hinterhand, Schritt, Trab, Galopp (siehe Zuchtprogramm und Zulassung). Die Noten werden publiziert. Verlangt wir ein funktionelles Exterieur, grobe Mängel führen zum Ausschluss.

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